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  1. Bei einer englischen Insolvenz in England erfolgt im Gegensatz zum deutschen Insolvenzrecht, welches eine Restschuldbefreiung durch das zuständige Insolvenzgericht erst nach sechs Jahren vorsieht, die Restschuldbefreiung spätestens 12 Monaten nach Annah
  2. Schuldner können mit der Insolvenz in England einen legalen Neustart, mit Restschuldbefreiung, in nur 12 Monaten erreichen. Je nach Situation, kommen jedoch viele unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht, wie das englische Insolvenzverfahren anzuwende
  3. Sehr schön geschriebener Artikel der GND, der gerade ältere Personen über den Rentenantrag informieren soll.

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